Am 05.09.2016 erfolgte dann eine zweite Zahlung von CHF 5'000.00 vom Privatkonto [des Beschuldigten] (.________) bei der AJ.________ auf das Konto der Q.________ AG (.________) bei der AD.________ AG mit dem Vermerk «Paiement 2/2 contrat(s)vente dû. Le Vendeur C.________ et l’acheteur A.________.» (vgl. pag. 412). Eine Woche später, am 12.09.2016 schreibt [der Beschuldigte] an [den Privatkläger] eine E-Mail und spricht darin den Kauf einiger Bilder an und ganz direkt den «E.________». Er fragt ihn dabei an, ob er an seiner Stelle an einer Analyse beiwohnen können, weil er heute nicht in Genf sein könne. Er solle ihm die Rechnung schicken (pag.