Der Privatkläger], bzw. seine Firma Q.________ AG, übertrug dem Beschuldigten das exklusive Recht in AH.________ Spenden für das Filmprojekt «AI.________» zu sammeln. Dabei wurden ihm 3% der gesammelten Spenden versprochen. In den Akten befindet sich weiter ein Bankbeleg über eine Zahlung vom 05.08.2016 von CHF 5'000.00 vom Privatkonto [des Beschuldigten] (.________) bei der AJ.________ auf das Konto der Q.________ AG (.________) bei der AD.________ AG mit dem Vermerk: «Paiement ½ contrat(s)vente dû. Vendeur C.________. Acheteur A.________.» (vgl. pag. 411 ff.). In Bezug auf diese Überweisung gibt es in den Akten […]