Der Privatkläger] lud den Beschuldigten kurzfristig auch zu diesem Anlass ein (vgl. pag. 1574). Am Nachmittag des 20.07.2016 lud [der Privatkläger] [den Beschuldigten] nach AC.________ an den Galaabend ein (vgl. pag. 1574). [Der Beschuldigte] folgte dieser Einladung. Gemeinsam flogen sie dann am 27.07.2016 zurück nach Genf (vgl. pag. 515 ff.). [Der Privatkläger] hat die Auszüge seiner Kreditkarte bei der AD.________ AG und bei der AE.________ AG für diesen Aufenthalt ins Recht gelegt. Die Kreditkarte bei der AD.________ war per 10.07.2016 mit CHF 5'568.50 im Minus. Am 25.07.2016 lud er sie mit vier Transaktionen im Gesamtbetrag von CHF 10'000.00 auf.