1. Seiner Schwester Bestätigungen abzunehmen, dass er über die Kunstwerke aus dem Nachlass seiner Mutter, welche er verkaufen wollte, frei verfügen könne. Am 22.07.2016 unterzeichnete die Schwester vier entsprechende Erklärungen (vgl. pag. 939 ff.). 2. Die Teilnahme an einem Galaabend der Z.________, welche für seine Tätigkeit als AA.________ wichtig gewesen sein dürfte. Zur Teilnahme gehörten offensichtlich auch grosszügige Spenden (vgl. pag. 505 ff.). 2016 waren es EUR 150'000.00 für ein Mittagessen mit der australischen Schauspielerin und Filmproduzentin AB.________ in New York. [Der Privatkläger] lud den Beschuldigten kurzfristig auch zu diesem Anlass ein (vgl. pag.