1892 ff.). [Der Privatkläger] hatte offenbar teilweise eine Ausbildung als Jurist genossen, war aber vor allem in der Film Branche tätig und handelte mit Kunstgegenständen. Er handelte hierzu auch über seine Firmen «Q.________ AG» und «R.________ AG» (vgl. pag. 188, 483, 715 Z 217, 944 f.). Später gründete er offenbar dann aber auch die S.________ AG, deren Zweck die Erbringung von juristischen Beratungsdienstleistungen ist (vgl. pag. 775 und online Handelsregisteramt unter www.zefix.admin.ch, zuletzt besucht am 15.01.2021).