_ im Streit. 2005/2006 wurde dieses Gemälde gestützt auf einen Erbteilungsvertrag der Schwester zugewiesen, wobei die Parteien unter Berücksichtigung zweier Schätzungen von einem Wert zwischen CHF 25'000.00 und CHF 50'000.00 ausgegangen waren. 2007 kontaktierte die Schwester [des Privatklägers] einen Experten auf dem Gebiet der Werke des besagten Künstlers, welcher das Bild als Original identifizierte. Sie beauftragte in der Folge das Auktionshaus O.________ mit einem Privatverkauf. Das Bild wurde in der Folge für GBP 17'000'000.00 verkauft.