Nach dem relativ frühen Versterben seines Vaters und später seiner Mutter erbten er und seine Schwester je hälftig grosse Vermögenswerte. Dazu gehörte unter anderem ein Schloss in Frankreich, welches wiederum diverse Mobilien enthielt, u.a. das Gemälde «E.________» (vgl. pag. 104, 178, 268 ff., 272 ff., 948, 1169 ff., 1178 ff.). Bereits im Rahmen der Erbteilung mit der Schwester war es zu einer beachtlichen zivilrechtlichen Auseinandersetzung gekommen. Damals stand ein Gemälde des italienischen Künstlers N.________ im Streit.