9.2 Vorgeschichte Die Vorinstanz hat die aus der unübersichtlichen und exzessiven Aktenflut rekonstruierbare Vorgeschichte zu den angeklagten Delikten minutiös rekonstruiert und übersichtlich dargelegt. Die Kammer kann integral auf diese Ausführungen verweisen, welche nachstehend zum besseren Verständnis auszugsweise wiedergegeben werden: [Der Privatkläger] kommt aus sehr reichem Haus. Nach dem relativ frühen Versterben seines Vaters und später seiner Mutter erbten er und seine Schwester je hälftig grosse Vermögenswerte.