6. Ergänzung der Anklage 6.1 Vorbringen der Parteien 6.1.1 Privatkläger Wie bereits vor der Vorinstanz thematisiert, verlangt der Privatkläger auch oberinstanzlich die Prüfung einer Ergänzung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft (pag. 2318 und pag. 2425). In seiner Eingabe vom 1. März 2023 argumentiert er, in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung werde erwähnt, dass sich der angeklagte Sachverhalt – so wie angeklagt – nicht beweisen liesse.