A.________ sei – mit Blick auf die oben beantragen Freisprüche und den rechtskräftigen Freispruch wegen Drohung – für die angemessene Ausübung seiner Verteidigungsrechte eine Entschädigung von maximal CHF 20'000.00 zuzüglich Auslagen und MwSt zuzusprechen. IV. A.________ sei schuldig zu erklären der Beschimpfung, begangen am 24.07.2017, in Genf, zum Nachteil von C.________. V. A.________ sei in Anwendung von Art. 30, 34, 42 Abs. 1, 44 Abs. 1, 47, 51, 177 Abs. 1 StGB; Art. 426 ff. StPO zu verurteilen: