Von Amtes wegen wurden im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung ein aktueller Leumundsbericht samt Erhebungsformular über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 1. November 2022, pag. 2276 ff.) und aktuelle Strafregisterauszüge (datierend vom 14. November 2022, pag. 2274, und vom 20. März 2023, pag. 2417) über den Beschuldigten eingeholt. Schliesslich wurden der Beschuldigte (pag. 2437) und der Privatkläger (pag. 2429 ff.) anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung erneut befragt.