Weiter wurde den Parteien Kenntnis gegeben, dass das beim Regionalgericht Bern-Mittelland hängige Zivilverfahren zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger (CIV 21 841) bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Strafverfahrens sistiert worden sei. Schliesslich wurde den Parteien mitgeteilt, dass sich die beschlagnahmten Gegenstände im Archiv des Regionalgerichts Bern-Mittelland befinden würden (pag. 2175 f.). Mit Verfügung vom 13. April 2022 wurde von den Beschlüssen der Beschwerdekammer des Kantons Bern vom 7. April 2022 i.S. BK 21 450+451 und BK 21 452 (pag. 2240 ff. und pag. 2246 ff.) Kenntnis genommen und gegeben (pag. 2260 f.). Mit Eingabe vom 1. März 2023 (pag.