3 machten ein Nichteintreten auf die Berufungen der jeweils anderen berufungsführenden Parteien geltend. Mit Verfügung vom 24. November 2021 teilte die Verfahrensleitung den Parteien u.a. mit, dass bei der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern drei Beschwerden hängig seien (BK 21 450+451 und BK 21 452). Weiter wurde den Parteien Kenntnis gegeben, dass das beim Regionalgericht Bern-Mittelland hängige Zivilverfahren zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger (CIV 21 841) bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Strafverfahrens sistiert worden sei.