I.4 des Urteils), III. (Zivilpunkt; Abweisung der Genugtuungsforderung bzw. Verweisung der Zivilforderung auf den Zivilweg) und Ziff. IV.3. (Ansetzung einer Frist zur Anhebung einer Zivilklage durch den Beschuldigten gegen die Herausgabe von Gegenständen an den Privatkläger) des erstinstanzlichen Urteils sowie die damit zusammenhängenden Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 2151 ff.).