I. des erstinstanzlichen Urteils). Hingegen sprach es ihn schuldig der Beschimpfung, begangen am 24. Juli 2019 in Genf zum Nachteil des Privatklägers, und verurteilte ihn unter Anrechnung der ausgestandenen Polizeihaft [1. November 2017 von 06:05 Uhr bis 14:45 Uhr] im Umfang von einem Tagessatz zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 150.00, ausmachend CHF 750.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Weiter verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigte zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 500.00 (exkl.