für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte sowie einer Genugtuung von CHF 200.00 für die besonders schwere Verletzung seiner persönlichen Verhältnisse und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 15'100.00 (exkl. Kosten für die schriftliche Urteilsbegründung) an den Kanton Bern (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteils).