__ (nachfolgend: Privatkläger) in einem CHF 300.00 übersteigenden Deliktsbetrag, - des geringfügigen Diebstahls, evtl. der geringfügigen Sachentziehung, angeblich begangen am 11. April 2017 sowie an einem anderen Datum in Genf zum Nachteil des Privatklägers, - des Diebstahls, evtl. der Veruntreuung, angeblich begangen am 17./18. Juni 2017 in Bern zum Nachteil des Privatklägers in einem CHF 300.00 übersteigenden Deliktsbetrag, sowie - der Drohung, angeblich begangen am 24. Juli 2019 in Genf zum Nachteil des Privatklägers, unter Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten von CHF 56'987.55