Insbesondere das Untersuchungsverfahren dauerte sehr lange. So fanden die ersten Einvernahmen bei der Staatsanwaltschaft im August 2018 (pag. 170 ff.; pag. 180 ff.) und damit knapp zwei Jahre nach dem Nachtrag der Kantonspolizei vom 5. September 2016 (pag. 166 ff.) statt, ohne dass in dieser Zeit, abgesehen von drei Editionsverfügungen vom 7. April 2017 (pag. 220 f.; pag. 225 f.; pag. 249 f.), nach aussen sichtbare Untersuchungshandlungen durchgeführt worden wären. Zwischen diesen Einvernahmen und der Einvernahme des Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft am 30. April 2019 (pag.