je mit Hinweisen). Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots führt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu einer Strafreduktion, zu einer Strafbefreiung bei gleichzeitiger Schuldigsprechung oder in extremen Fällen – als ultima ratio – zur Einstellung des Verfahrens (BGE 143 IV 49 E. 1.8.2; 133 IV 158 E. 8; Urteil des Bundesgerichts 6B_918/2021 vom 4. Mai 2022 E. 5.1; je mit Hinweisen). Von der Eröffnung der Strafuntersuchung am 1. Juni 2016 (pag. 1) bis zum erstinstanzlichen Urteil vom 18. Mai 2021 (pag. 610 ff.) vergingen fast fünf Jahre. Insbesondere das Untersuchungsverfahren dauerte sehr lange.