Somit konnte er 2013 weiterspielen, was er anfangs tatsächlich durchlebt hatte. Er konnte sich darauf verlassen, dass ihm der Umstand entgegenkommen würde, wonach die Ärzte in ihrer Neuevaluierung nicht ohne Not von den bereits langjährig bestehenden Diagnosen und der Vielzahl von Arztberichten und Gutachten abweichen würden. Er profitierte davon, dass sein Fall bei der IV bereits während Jahren als perspektivenlos klassierte Vollinvalidität galt. Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und in ungerechtfertigter Bereicherungsabsicht. Er beabsichtigte, sich von den Versicherungen Leistungen erbringen zu lassen, welche ihm nicht zustanden. Sein Vorsatz war klar auf die Beibehaltung