24 sich grundsätzlich darauf verlassen (Urteile des Bundesgerichts 6B_428/2018 vom 31. Juli 2019 E. 3.4; 6B_1168/2016 vom 17. März 2017 E. 3.4.2; 6B_107/2016 vom 3. Februar 2017 E. 6.3; je mit Hinweisen). Dies muss umso mehr gelten, wenn psychische Leiden zur Diskussion stehen. Ebenfalls fällt vorliegend für die Bejahung von Arglist massgeblich ins Gewicht, dass der Beschuldigte – anders als ein Erstanmelder bei der IV – nicht zuerst noch eine ganze Krankengeschichte vermitteln und mit seinen Leiden die höhere Schwelle einer Erstdiagnose überwinden musste.