Immerhin wurden durch ihre Bestrebungen zur Wahrheitsfindung im Rahmen der Rentenrevision und insbesondere der Prüfung eines Anspruchs auf Hilflosenentschädigung sowohl die Renteneinstellung bewirkt, als auch das vorliegende Verfahren überhaupt erst ins Rollen gebracht. 10.5 Fazit Der angeklagte Sachverhalt wird somit mit einem hypothetischen Deliktsbetrag von mehr als CHF 200'000.00 als erwiesen erachtet.