Deren Bezug blieb unbestritten. - Auch die zukünftigen hypothetischen Rentenleistungen vom 1. September 2016 bis und mit März 2020 hat die SUVA plausibel dargegelgt (ebenfalls 43 Monate x CHF 1'668.40, ausmachend CHF 71'741.20, pag. 248). Wie die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift auf CHF 82'731.60 kommt (pag. 419), ist nicht nachvollziehbar. Die 43 Monate vom 1. September 2016 bis und mit März 2020 sind gegeben und die Rentenhöhe ist vorbehältlich der Teuerung gleichbleibend CHF 1'668.40 (vgl. pag. 248). Es kann somit in einem ersten Schritt von einem nachgewiesenen Gesamtbetrag von CHF 504'836.40 ausgegangen werden.