208.10 Z. 327 ff.; pag. 746 Z. 27]) Seine Aussagen erscheinen insgesamt als reine Schutzbehauptungen und vermögen die nüchternen Erkenntnisse aus der BvO nicht zu erschüttern. Relevant und von Beweiswert ist schliesslich auch, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Bern in seinem Entscheid vom 10. Dezember 2015 gestützt auf die RAD-Berichte vom 29. Oktober 2013 und 24. April 2014 sowie in Würdigung der Ergebnisse der Überwachung vom 10. Juni 2013 zum Schluss kam, dass spätestens seit der Überwachung im Februar 2013 vollständige Arbeitsfähigkeit im versicherungsrechtlichen Sinn bestanden habe.