Ferner lassen sich seine Aussagen zu den angeblichen Schwindelattacken nicht mit den Feststellungen der BvO in Einklang bringen. So ist auf den Filmaufnahmen ersichtlich, dass der Beschuldigte an sämtlichen Aufnahmetagen komplett trittsicher, unbeschwert und ohne jegliche Gleichgewichtsunsicherheit, teilweise sogar über mehrere Stunden hinweg, stehen, gehen und sitzen konnte.