16 Eindruck, welchen der Beschuldigte D.________ gegenüber zu hinterlassen versuchte resp. mit seinen umfassenden Ausführungen zur deprimierenden Perspekti- ven- und Sinnlosigkeit seines Lebens gestützt auf den chronisch leidenden Dauerzustand, ist fast unmöglich zu glauben, dass es sich um denselben Mann wie jenen in den Filmsequenzen handeln soll. Soweit der Beschuldigte geltend macht, man habe seitens der Strafklägerin nur Aufnahmen seiner guten Momente eingereicht, ist zu erwidern, dass der Bericht über die BvO vom 10. Juni 2013 lückenlos ist.