Vorliegend sind die diametralen Widersprüche zwischen den dokumentierten Beobachtungen an der BvO und den Aussagen des Beschuldigten gegenüber D.________ sowie dem bei ihr an den Tag gelegten Verhalten eklatant und sprechen für sich. Besonders eindrücklich werden die Widersprüche bei unmittelbarer Sichtung des Filmmaterials. Der Beschuldigte vermittelt in den Filmsequenzen einen generellen Eindruck von Zufriedenheit, Normalität, körperlichem und psychischen Einklang, Schmerzfreiheit, Bewegungsfreiheit, Kontaktfreude, Zielstrebigkeit, Motivation und Antrieb. Anzeichen für erlebten Schmerz fehlen komplett.