Er soll bei der Untersuchung sehr langsam gegangen sein, sich nach Möglichkeit abgestützt haben, in sich gesunken dagesessen sein, sich sehr leidend gezeigt haben, indem er die Stirne zu Sorgenfalten verkniffen, meistens durch den offenen Mund geatmet und regelmässig gestöhnt habe, um mit diesem Verhalten die Gutachterin über sein Krankheitsbild zu täuschen (pag. 418). D.________ bestätigte die von ihr gemachten und dokumentierten Beobachtungen anlässlich der Einvernahme an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung überzeugend und glaubhaft (pag. 582 Z. 36 ff.). Darauf ist abzustützen.