Sein Leben sei teilweise zerstört worden. Er habe sich zurückgezogen und habe zu nichts mehr Lust gehabt. Er führe auch jetzt kein schönes Leben. Er habe keinen Grund, jemandem etwas vorzumachen oder zu lügen. Er führe wirklich kein schönes Leben (pag. 208.4 f. Z. 116 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung machte der Beschuldigte geltend, er habe nie gesagt, dass er immer Schmerzen habe oder «nie» glücklich sei (pag. 746 Z. 22 ff., Z. 37 ff.). Soweit der Beschuldigte Übersetzungsprobleme rügte, bezogen sich dieses vor allem auf den vorangegangenen Hausbesuch der Abklärungsperson J.___