234) wiederholt bestätigt und ausbezahlt worden ist; - dass die IV den vollen Rentenanspruch anlässlich der vorangehenden Rentenrevision im Jahre 2009 bestätigt hatte, dies ohne einen Anspruch auf Hilflosenentschädigung zu prüfen und ohne weitere Abklärungen zu treffen (Beilagenordner 1, pag. 473 ff.); - dass die nächste Revision der Invalidenrente des Beschuldigten am 2. Dezember 2011 initialisiert wurde (Beilagenordner 1, pag. 429);