Der Schwindel sei auch beim Sitzen sehr schlimm gewesen. Es sei ihm sehr schlecht gegangen mit dem Schwindel. Er habe oft das Gefühl gehabt, dass ihm jemand in den Rücken stosse. Wenn der Schwindel aufgetreten sei, sei es ihm den ganzen Tag nicht gut gegangen. Dann sei er den ganzen Tag im Kopf nicht klar gewesen (pag. 752 f. Z. 27 ff.). Auf Frage der Verfahrensleiterin, weshalb er den Schwindel an der Untersuchung vom 4. September 2013 bei D.________ nicht erwähnt habe, meinte der Beschuldigte, er wisse nicht wieso das fehle. Es könne sein, dass er es