Wenn er auf die Toilette gegangen sei, habe er auch immer seine Frau gebeten, zwischendurch zu schauen. Mit der Hilfe beim Essen habe er gemeint, dass er nicht kochen könne. Seine Frau habe ihm das Essen vorbereiten müssen. Es gebe Tage, in denen er nicht alleine gehen könne. Wenn er sich nicht gut fühle, brauche er Hilfe von einer anderen Person (pag. 750 Z. 21 ff.). Wenn er angekreuzt hätte, dass er keine Hilfe benötige, hätte dies bedeutet, dass er gesund sei. Er habe gar keine richtige Antwort geben können. Vielleicht sei es ein Fehler gewesen, dass er es so angekreuzt habe (pag. 751 Z. 3 ff.). Auf Frage der Verteidigung erklärte der Beschuldigte, I.______