10 - ob der Beschuldigten das angeklagte, demonstrative Verhalten und die behaupteten Aussagen gegenüber D.________ am 4. September 2013 tatsächlich an den Tag gelegt resp. gemacht hat, und falls ja, - ob in diesem Zeitpunkt die ursprüngliche, IV-relevante Gesundheitseinschränkung tatsächlich noch bestand und wenn ja in welchem Ausmass; namentlich inwieweit sein Verhalten / seine Aussagen am 4. September 2013 im Widerspruch zu den Feststellungen der BvO stehen, - ob der Beschuldigte dieses Verhalten /