417). Er habe körperliche und psychische Beschwerden und Beeinträchtigungen geschildert und demonstriert, welche zumindest in diesem Ausmass nicht der Wahrheit entsprochen hätten resp. in Wirklichkeit vorgespiegelt gewesen und tatsachenwidrig behauptet worden seien, in der Absicht, die untersuchende Ärztin, mittelbar die IV-Stelle, welche auf den Untersuchungsbericht abgestellt habe, und mittelbar die SUVA, welche auf die Abklärungen der IV-Stelle abgestellt habe, bezüglich seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung und damit hinsichtlich der Frage seiner Arbeitsfähigkeit zu einem fal-