Der Beschuldigte sei meistens alleine unterwegs gewesen und sei dabei sicher und adäquat aufgetreten. Er sei ohne Gangunsicherheiten gegangen, habe während dem Gehen das Handy bedient und habe sich auch in grösseren Menschenmengen zielorientiert bewegt. Wenn er auf andere Menschen getroffen sei, habe er sich angeregt mit ihnen unterhalten. Er sei auch mehrfach mit seinem Kleinkind unterwegs gewesen. Mit dem Kleinkind sei er zudem zum Flughafen Genf gereist und habe eine ältere Frau abgeholt. Anschliessend sei er wieder zurück an seinen Wohnort gereist, ohne dabei eine Pause benötigt zu haben.