Die Ehefrau müsse ihm beim Ankleiden helfen, weil er viel vergesse, und sie müsse beim Duschen dabei sein, um ihn vor Stürzen zu schützen. Während der Beschuldigte angegeben habe, nie alleine ausser Haus zu gehen, habe seine Ehefrau angefügt, dass er in der Lage sei, alleine oder mit dem Tram nach Bern zu fah-