Trotz dieser intrinsischen Beschwerden heiratete der Beschuldigte 2008 F.________ und bekam mit ihr 2012 einen Sohn und 2015 eine Tochter (pag. 726). Im Zusammenhang mit der Rentenrevision 2011 führte der Beschuldigte im Fragebogen vom 13. Januar 2012 (pag. 56 ff.) einen unveränderten Gesundheitszustand auf. Betreffend Hilflosigkeit hielt er fest, dass er in sämtlichen der sieben aufgeführten Lebensverrichtungen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen sei und auch sogenannte «lebenspraktische Begleitung» benötige (pag.