31 ff.) hat der Beschuldigte ein Schädel-Hirn-Trauma mit traumatischer Subarachnoidalblutung erlitten. Den Gutachtern zufolge litt er (zumindest im damaligen Zeitpunkt) unter persistierenden Zervikozephalgien, Schwindel, Nausea und neurasthenische Beschwerden. Ferner wurde eine pathologische Traumaverarbeitung mit Pseudodemenz, reaktiver Depression und regressivem Verhalten diagnostiziert (pag. 47). Die Gutachter bestätigten eine vollständige Arbeitsunfähigkeit für sämtliche Tätigkeiten. Sie führten zudem aus, der Beschuldigte wohne bei seinem Bruder und dessen Familie, welche ihn auch betreue.