7. Vorbemerkungen Der Beschuldigte erlitt am 31. März 1995 einen Arbeitsunfall, indem er in einen Liftschacht fiel und dabei mit dem Hinterkopf aufschlug. Gestützt auf die Abklärungen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) sprach die IV dem Beschuldigten in der Folge eine ganze Rente zu. Dieser Rentenanspruch wurde mehrfach überprüft und bestätigt. Gemäss dem in den Akten befindlichen neurolo- gisch-neuropsychologischen Gutachten des Inselspitals Bern vom 27. Juni 1997 (pag. 31 ff.) hat der Beschuldigte ein Schädel-Hirn-Trauma mit traumatischer Subarachnoidalblutung erlitten.