E.________ stellte mit Eingabe vom 12. Juli 2022 namens der Strafklägerin folgenden Antrag (pag. 733): In Bestätigung des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 18.05.2021, I), sei A.________ des versuchten Betrugs, begangen am 04.09.2013 zum Nachteil der Privatklägerin schuldig zu sprechen. Zum Strafmass hat sich die Privatklägerin nicht zu äussern.