_, Fachärztin Psychiatrie und Psychotherapie, vom 29. Oktober 2013 und später vom 24. April 2014 zu erstellen. 3. Das Filmmaterial der IV-Stelle Bern zwecks einer Beweissicherung vor Ort (BvO) im Zeitraum vom 18. Februar 2013 bis 27. Mai 2013 (an insgesamt 19 Tagen), wonach der Beschuldigte versteckt und ohne dessen Wissen observiert und gefilmt worden ist, sei mit Blick auf die umstrittenen medizinischen Verhältnisse durch eine medizinische und unabhängige Gutachterstelle auswerten zu lassen.