3. Beweisergänzungen Der Beschuldigte stellte mit Berufungserklärung vom 1. November 2021 folgende Beweisanträge (pag. 685 f.): 1 Es sei ein gerichtsmedizinisches Obergutachten (im Sinne eines Aktengutachtens) zum gesundheitlichen Zustand des Beschuldigten für den umstrittenen Deliktszeitraum, insbesondere am fraglichen 4. September 2013, zu erstellen, dies unter Beizug sämtlicher sich in den amtlichen Strafakten befindlichen Arzt- und Spitalberichten seit dem Arbeitsunfall auf einer Baustelle vom 31. März 1995 bis heute.