2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 25. Mai 2021 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 615). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 5. Oktober 2021 (pag. 679 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 1. November 2021 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung, mit Ausnahme der Festlegung der amtlichen Entschädigung (pag. 683 ff.). Mit Schreiben vom 5. November 2021 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag.