1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 18. Mai 2021 (pag. 610 ff.) des versuchten Betrugs, begangen am 4. September 2013 in Bern zum Nachteil der IV-Stelle Kanton Bern (nachfolgend: Strafklägerin) und der SUVA schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu den Verfahrenskosten, insgesamt ausmachend CHF 14‘673.90 (pag. 611, Ziff. I. erstinstanzliches Urteil).