1. A.________ wird zur Bezahlung von CHF 19'391.45 Schadenersatz an die D.________ AG verurteilt, unter solidarischer Haftung mit I.________ ________ und E.________ für den gesamten Betrag. 2. Die Zivilklage der C.________ AG wird auf den Zivilweg verwiesen. 3. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden und keine gesonderten Entschädigungen zugesprochen. IV. 1. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung der beschuldigten Person, Rechtsanwältin B.________, wurde bzw. wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: