1. Zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 2 Monaten. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 894 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass die Strafe per 9. September 2021 vorzeitig angetreten wurde. 2. Zu einer Landesverweisung von 12 Jahren. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 31'467.10. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 8'000.00. III. Im Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41 und 50 OR sowie Art. 126 und 418 StPO erkannt bzw. verfügt: