Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 20. Mai 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung, angeblich begangen am 4. Februar 2019 in G.________ (Ort) z.N. H.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde.