40. Einziehung zur Vernichtung In Bezug auf die Vernichtung des Mobiltelefons iPhone 6S [IMEI: ________, Nr. 7], des Mobiltelefons iPhone 6 [IMEI: ________, Nr. 77] und des Autoschlüssels Audi [Nr. 70]) hat die Verteidigung des Beschuldigten im Rahmen der Berufungsverhandlung die Aushändigung an den Beschuldigten beantragt (pag. 5216). Der Beschuldigte selber fragte nach Abschluss seiner oberinstanzlichen Einvernahme, ob er die Mobiltelefone und den Autoschlüssel zurückhaben könne (pag. 5210).