für die 15 «Schreiben an Klient» geltend gemachten Zeitaufwand von insgesamt 235 Minuten (6 Positionen à 20 Minuten, 4 Positionen à 10 Minuten und 5 Positionen à 15 Minuten) als um zwei Stunden zu hoch. Diesbezüglich wird auf das aktuelle Kreisschreiben Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern (in Kraft seit dem 1. April 2022) verwiesen, wonach hinsichtlich des Zeitaufwandes, den eine Verteidigerin für soziale Tätigkeiten im Interesse des Beschuldigten erbringt, eine gewisse Zurückhaltung zu üben ist. Die Tätigkeit der Anwältin hat sich auf die Interessenwahrung als Prozessvertreterin im Verfahren selbst zu konzentrieren (Ziff.