132 langt (pag. 1476 ff.). Belege würden sich auf pag. 1477 f. finden. Es sei nicht klar, ob es sich beim Formular um einen Kostenvoranschlag handle. Es sei wenig detailliert und nicht alle Positionen seien klar. Zudem fehle eine Unterschrift (S. 86 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 5411). Die C.________ reichte als Beilage zum Schreiben vom 4. Januar 2022 (pag. 5465) Belege für ihre Zivilforderung in der Höhe von CHF 37'359.10 zu den Akten (pag.